Pavillon für junge innovative Unternehmen

BMWI

Junge und innovative deutsche Technologieunternehmen können eine spezielle Förderung Ihrer Messeteilnahme direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), beantragen.

Die COMPOSITES EUROPE wurde als internationale Leitmesse ihrer Branche zum dritten Mal in Folge in das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Förderung der Messeteilnahme junger innovativer Unternehmen aufgenommen.

Das BMWi ermöglicht mit diesem Programm deutschen Unternehmen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Bedingungen, um die Vermarktung von innovativen Produkten bestmöglich zu unterstützen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand in der Halle 6 der COMPOSITES EUROPE. Neben Ihrem Stand beinhaltet diese Gemeinschaftsfläche auch eine Catering-Zone, die von allen Teilnehmern des Standes jederzeit für Kundengespräche genutzt werden kann. Teilnehmer am Gemeinschaftsstand sind ausschließlich durch das BMWi geförderte Unternehmen.

Ist Ihr Unternehmen förderfähig?

Für eine Förderung Ihrer Messeteilnahme durch das BMWi sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  1. Hersteller von produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen (incl. Hard- und Software, Komponenten) oder
  2. wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung
  3. Kleinunternehmen gemäß EU-Definition für KMU:
    • Alter: unter 10 Jahre und
    • Beschäftige: unter 50 Mitarbeiter oder
    • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme: höchstens 10 Mio. Euro
  4. Förderfähig sind jeweils zwei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.

Weitergehende Informationen erhalten Sie zudem beim AUMA* unter auma.de oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter bafa.de.

*Der AUMA informiert und berät als Spitzenorganisation der deutschen Messewirtschaft über Termine, Angebot sowie Aussteller- und Besucherstrukturen von in- und ausländischen Messen und Ausstellungen. Ziel dieser satzungsmäßigen Aufgabe ist es, interessierten Ausstellern und Besuchern Entscheidungshilfen zur Messeteilnahme oder für den Besuch einer Messe zu liefern.